Rechtliches
Fotografie-Dienstleistungen von Nathaliemarie Fotografie
Inhaberin: Nathalie Grewelding
Diese AGB klingen auf den ersten Blick trocken – das ist bei rechtlichen Texten leider unvermeidbar. Aber hinter jedem Paragraphen steckt eine einfache Idee: Ich möchte mit euch arbeiten, ohne dass irgendetwas unklar bleibt.
Transparenz, Verlässlichkeit und gegenseitiger Respekt sind mir genauso wichtig wie schöne Bilder. Wenn ihr Fragen zu einzelnen Punkten habt – schreibt mir einfach. Ich erkläre alles gerne persönlich.
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Nathalie Grewelding Fotografie (nachfolgend „Fotografin“ genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten diese AGB ebenfalls für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
(3) Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin. Etwaige abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Schriftlich getroffene Einzelvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(4) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Bilder und Produkte – unabhängig vom Medium (z. B. digitale Dateien, Cloud-Galerien, Prints, Fotobücher etc.). Der Auftraggeber erkennt an, dass das gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG).
(5) Die Fotografin arbeitet authentisch und dokumentarisch. Ohne ausdrückliche gestalterische Vorgaben ist sie in Stil, Bildauswahl und künstlerischer Umsetzung frei. Reklamationen bezüglich Bildauffassung oder kreativer Gestaltung sind ausgeschlossen – weshalb es sinnvoll ist, vor dem Shooting offen über Wünsche und Erwartungen zu sprechen.
(6) Mit der Buchung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
Schönes Licht ist kein Luxus – es ist die Grundlage guter Bilder. Deshalb nehme ich das Wetter ernst und entscheide zum Wohl aller Beteiligten.
(1) Bei Outdoorshootings prüft die Fotografin 2 Tage vor dem Termin die Wetterbedingungen und informiert den Auftraggeber rechtzeitig.
(2) Bei ungeeignetem Wetter (z. B. Regen, Sturm, Gewitter oder Bedingungen, die für Kinder oder Neugeborene unzumutbar wären) wird der Termin kostenfrei, zeitnah und in gemeinsamer Absprache auf einen Alternativtermin verschoben. Das ist keine Ausnahme – das gehört einfach dazu.
(3) Eine wetterbedingte Verschiebung stellt keinen Vertragsmangel dar und begründet weder einen Anspruch auf Durchführung am ursprünglichen Datum, noch ein Sonderkündigungsrecht oder einen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
(4) Erscheint der Auftraggeber trotz schlechter Wetterbedingungen ohne vorherige Absprache nicht zum Termin, gilt dieser als verfallen. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.
(1) Der Fotografin steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Fotografien zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch.
(3) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung der Bilder (z. B. durch Filter, Presets, KI-Tools, Fotomontagen, farbliche Veränderungen etc.) ist nicht gestattet, sofern keine schriftliche Zustimmung der Fotografin vorliegt.
(4) Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart.
(5) Eine kommerzielle Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet und wird separat vergütet.
(6) Bei genehmigter Bildverwertung kann die Fotografin die Namensnennung verlangen. Bei Verletzung dieses Rechts steht der Fotografin Schadensersatz zu.
(7) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete Bilder im hochauflösenden JPG-Format. Eine Herausgabe von RAW-Rohdaten ist ausgeschlossen.
(8) Die Fotografin speichert finale Bilddaten für 12 Monate nach Übergabe. Danach besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung.
(9) Der Kunde kann der Portfolio-Nutzung der Bilder durch die Fotografin spätestens bei Bildübernahme schriftlich widersprechen. Der Widerspruch beeinflusst nicht den Leistungs- oder Vergütungsanspruch der Fotografin.
(1) Für die Durchführung und Bearbeitung des Shootings wird ein Pauschalhonorar inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer vereinbart, zuzüglich ggf. Reisekosten ab 20 km von Düsseldorf (40237) – 0,50 € pro km.
(2) Bei Buchung wird eine Anzahlung von 25% des Gesamtbetrags fällig. Diese Anzahlung sichert den Termin und ist auch bei Absage durch den Auftraggeber nicht erstattungsfähig. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen.
(3) Die Lieferung der Bilder oder Zusatzprodukte erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Fotografien und Produkte Eigentum der Fotografin.
(5) Bei Stornierung durch den Auftraggeber bis 14 Tage vor dem Termin wird die Anzahlung einbehalten. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin wird der volle Betrag fällig, sofern kein Ersatztermin vereinbart werden kann.
(6) Gutscheine sind nicht erstattungsfähig und werden nicht in bar ausgezahlt. Die Gültigkeit von Gutscheinen beträgt 12 Monate ab Ausstellungsdatum.
Das Wohlbefinden eures Kindes geht immer vor – vor dem perfekten Bild, vor dem Zeitplan, vor allem anderen. Das ist kein Paragraf den ich gerne schreibe, weil er eigentlich selbstverständlich sein sollte. Aber ich schreibe ihn, damit wir alle entspannt in den Tag gehen können.
(1) Bei Neugeborenen- und Kinder-Shootings haben die Sicherheit, Gesundheit und Bedürfnisse des Kindes immer Vorrang. Pausen, Stillzeiten und Quengelmomente sind herzlich willkommen – sie gehören dazu.
(2) Die Fotografin kann Ablauf, Dauer, Posen und Setting jederzeit anpassen oder das Shooting unterbrechen bzw. beenden, wenn Stress, Unruhe oder gesundheitliche Risiken bestehen. In diesem Fall wird ein kostenfreier Ersatztermin angeboten.
(3) Die Aufsichtspflicht für Kinder während des Shootings liegt bei den Begleitpersonen und Erziehungsberechtigten. Die Fotografin kann und darf diese Pflicht nicht übernehmen.
(4) Bei Neugeborenen-Shootings empfiehlt die Fotografin, das Shooting innerhalb der ersten 2–3 Wochen nach der Geburt durchzuführen, wenn das Baby noch besonders entspannt schläft. Eine Buchung bereits in der Schwangerschaft ist daher sehr empfehlenswert.
(1) Bei kurzfristigem Ausfall der Fotografin (z. B. Krankheit, Unfall, Verkehrsstörungen) wird ein Ersatztermin angeboten.
(2) Ist ein Ersatztermin nicht möglich, wird die gezahlte Summe vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(1) Die Fotografin haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(2) Die Haftungshöhe ist maximal auf die gezahlte Rechnungssumme oder Anzahlung begrenzt.
(3) Für Schäden durch Subunternehmer, Labore, Transportfirmen oder Lieferanten übernimmt die Fotografin keine Haftung.
(4) Für Datenverlust nach Bildübergabe wird keine Haftung übernommen.
Ich lege sehr viel Wert auf die Qualität meiner Arbeit und bin immer offen für Rückmeldungen. Wenn ihr mit etwas nicht zufrieden seid, sprecht mich bitte direkt an – ich finde gemeinsam mit euch eine Lösung.
(1) Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Bildlieferung schriftlich mitgeteilt werden, damit ich reagieren kann.
(2) Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß angenommen.
(3) Leichte Farbabweichungen bei Print-Produkten im branchenüblichen Toleranzbereich stellen keinen Mangel dar, da Monitordarstellung und Druckergebnis naturgemäß voneinander abweichen können.
(4) Kein Bild ist perfekt – aber ich tue alles dafür, dass ihr Bilder bekommt, die euch wirklich berühren. Deshalb arbeite ich erst gar nicht mit Massenproduktion, sondern mit Sorgfalt.
(1) Die Kund*innen bestätigen, dass alle am Shooting teilnehmenden Personen mit der Erstellung der Bilder einverstanden sind.
(2) Bei Minderjährigen erfolgt die Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten.
(3) Die Fotografin speichert personenbezogene Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung gemäß DSGVO und gibt diese nicht an Dritte weiter. Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
(4) Die Fotografin behält sich vor, ausgewählte Bilder für ihr Portfolio, ihre Website und Social-Media-Kanäle zu nutzen. Dabei werden keine Namen oder persönlichen Daten veröffentlicht. Der Widerspruch dagegen ist jederzeit möglich – schriftlich und spätestens bei Bildübergabe.
(5) Ein Widerspruch gegen die Portfolio-Nutzung hat keinerlei Einfluss auf die Qualität der Leistung oder die Vergütung.
Ich freue mich auf unser Shooting – und darauf, Momente festzuhalten, die für euch für immer bleiben.
Düsseldorf, 31.12.2025 · Nathalie Grewelding
